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Neues Taxonomie Data Point Model (DPM) 2.8

Die Taxonomie 2.8 muss ab dem Referenzstichtag 31.12.2018 von allen signifikanten Instituten angewendet werden. Für weniger bedeutenden Institute besteht gemäß EZB-Verordnung 2017/1539 eine Übergangsfrist für die Anforderungen des FINREP Meldewesens bis zum 1. Quartal 2019. Diese Institute müssen daher die am 31.3.2019 gültige Taxonomie 2.8 mit den dann gültigen Ausfüllhinweisen anwenden.

Für FinRep-Anwender beinhaltet die Taxonomie 2.8 im Vergleich zur Taxonomie 2.7 keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen.

Ausblick: Ausweitung der FinRep-Meldepflicht mit der Taxonomie 2.9

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Holger Dosch

Manager

Holger Dosch ist Manager bei msg for banking und Experte für Meldewesen und Accounting, insbesondere für die Themen WIFSta und FinRep.

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