Autor: Prof. Dr. Konrad Wimmer
Quelle: NEWS 03/2016
Mit dem am 19. Februar 2016 veröffentlichten Entwurf zur Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten (MaRisk) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die 5. Novelle zur Ma-Risk eingeleitet. Im Juni hat die BaFin hierzu einen Zwischenentwurf an die Bankwirtschaft versendet. Die nachfolgenden Ausführungen gehen davon aus, dass dieser der zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht vorliegenden Endfassung weitestgehend entspricht. Außerdem werden die aktuell von der Bankenaufsicht versendeten SREP-Bescheide und die künftigen Regelungen zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch beleuchtet.
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