Autoren: Martin Makowski und Eva Gemmer
Quelle: NEWS 02/2018
Der Leasingstandard IFRS 16 gilt ab 1. Januar 2019 – was bedeutet das für die Unternehmen?
Am 30. Januar 2016 veröffentlichte das Internationale Accounting Standards Board einen neuen Standard zu Leasingverhältnissen (IFRS 16). Die Anwendung des IFRS 16 ist für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2019 beginnen, verbindlich vorgeschrieben. Ab dann gilt: Sämtliche - bisher zum Teil als außerbilanzielle Vermögenswerte behandelte – Leasingverhältnisse müssen in den Unternehmensbilanzen von Leasingnehmern aufgeführt werden. Dadurch sind alle nach IFRS bilanzierenden Unternehmen und damit auch Banken, die Wirtschaftsgüter über Leasing nutzen und somit als Leasingnehmer auftreten, von den neuen Regelungen betroffen. Auch wenn die Auswirkungen bei Unternehmen in mietintensiven Branchen besonders stark ausfallen, müssen sich auch Banken mit den Herausforderungen, die durch die Umsetzung von IFRS 16 entstehen, auseinandersetzen.
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